EuGH — 241/78
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF beschlossen : 1.Die Rechtssachen 241, 242 und 246 bis 249/78 werden im Register des Gerichtshofes gestrichen.2.Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat die Kosten zu tragen.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF beschlossen : 1.Die Rechtssachen 241, 242 und 246 bis 249/78 werden im Register des Gerichtshofes gestrichen.2.Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat die Kosten zu tragen.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.