EuGH — 243/78 R
Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT im Verfahren der einstweiligen Anordnung beschlossen: 1.Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.2.Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT im Verfahren der einstweiligen Anordnung beschlossen: 1.Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.2.Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.