EuGH — 155/79
Aus diesen Gründen, aufgrund der Artikel 60 und 45 § 2 Buchstabe b sowie des Artikels 61 Verfahrensordnung und nach Anhörung des Generalanwalts hat DER GERICHTSHOF unter Mitwirkung des Präsidenten J. Mertens de Wilmars, der Kammerpräsidenten P. Pescatore, Mackenzie Stuart und T. Koopmans, der Richter A. O'Keeffe, G. Bosco, A. Touffait, O. Due und U. Everling, Generalanwalt: J.-P. Warner Kanzler: A. Van Houtte beschlossen: 1.Die mündliche Verhandlung in der Rechtssache 155/79 wird wieder eröffnet; der Termin der Sitzung wird den Beteiligten mitgeteilt.2.Die Klägerin überläßt dem Gerichtshof binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses vertraulich die in Artikel 1 Buchstabe b der angefochtenen Entscheidung und im Anhang zum Schreiben von AM & S Europe Limited an die Kommission vom 26. März 1979 erwähnten Unterlagen.3.Der Gerichtshof erstellt vor der Sitzung in einer Form, die die endgültige Entscheidung nicht vorwegnimmt, einen Bericht über diese Unterlagen; dieser Bericht wird den Beteiligten mitgeteilt.4.Die Parteien und die Streithelfer werden in der Sitzung zu noch genauer zu bestimmenden Fragen gehört werden.