EuGH — 731/79 R
Aus diesen Gründen beschließt Der die Aufgaben des Präsidenten wahrnehmende Richter im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung: 1.Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.2.Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.