EuGH — 809/79 R
Aus diesen Gründen hat Der Präsident im Verfahren der einstweiligen Anordnung beschlossen: 1.Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.2.Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
Aus diesen Gründen hat Der Präsident im Verfahren der einstweiligen Anordnung beschlossen: 1.Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.2.Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.