EuGH — 219/80
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten T. Koopmans, der Richter A. O'Keeffe und G. Bosco, Generalanwalt: S. Rozès Kanzler: A. Van Houtte aufgrund der Artikel 69, 70 und 91 der Verfahrensordnung, nach Anhörung des Generalanwalts beschlossen: 1.Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen den Rat gerichtet sind.2.Der Rat hat seine eigenen Kosten zu tragen; die Entscheidung über die Kosten der Kläger bleibt vorbehalten.