EuGH, Sechste Kammer — 256/80
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer) beschlossen: 1)Der Rechtsstreit in den Rechtssachen 256, 257 und 265/80, 5 und 51/81 und 282/82 ist in der Hauptsache erledigt.2)Der Rat und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen die Kosten des Verfahrens in den Rechtssachen 256, 257 und 265/80, 5 und 51/81 und 282/82.3)In der Rechtssache 267/80 trägt die Klägerin Riseria Modenese die Kosten des Verfahrens.