EuGH, Fünfte Kammer — 240/82
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die der Firma Reynolds auferlegte Geldbuße wird von 150000 ECU auf 100000 ECU, das sind 260884 HFL, herabgesetzt.2)Im übrigen wird die Klage der Firma Reynolds abgewiesen.3)Die anderen Klagen werden abgewiesen.4)In der Rechtssache 261/82 trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.5)In den anderen Rechtssachen tragen die Klägerinnen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens.