EuGH, Fünfte Kammer — 267/82
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage wird abgewiesen.2)Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage wird abgewiesen.2)Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
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