EuGH — 43/82 R
Aus diesen Gründen erläßt der Präsident im Verfahren der einstweiligen Anordnung folgenden BESCHLUSS 1.Der Vollzug der Artikel 1, 2 und 3 der Entscheidung der Kommission vom 25. November 1981 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG-Vertrags (IV/428-VBBB/VBVB) wird insoweit ausgesetzt, als diese Vorschriften die kollektive vertikale Preisbindung im Handel mit niederländischsprachigen Büchern nach der zwischen der VBVB und der VBBB geschlossenen Vereinbarung betreffen.2.Der Vollzug des Artikels 4 der genannten Entscheidung wird ausgesetzt.3.Weder die Antragstellerinnen noch die in ihnen vertretenen Vereinigungen dürfen gegen ihre tatsächlichen Mitglieder, die von ihnen Anerkannten oder die Eingetragenen, die die Vorschriften des aufrechterhaltenen Teils der Vereinbarung nicht freiwillig einhalten, die in der Vereinbarung, insbesondere in ihrem Artikel 5, vorgesehenen Straf- oder Ausschlußbestimmungen anwenden.4.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.