EuGH — 89/82 R
der Präsident der Zweiten Kammer des Gerichtshofes beschlossen: 1.Über den Antrag auf einstweilige Anordnung braucht nicht entschieden zu werden.2.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
der Präsident der Zweiten Kammer des Gerichtshofes beschlossen: 1.Über den Antrag auf einstweilige Anordnung braucht nicht entschieden zu werden.2.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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