EuGH — 19/83
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF auf die ihm vom Vestre Landsret mit Beschluß vom 3. Februar 1983 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Die Richtlinie 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, Vorschriften zu erlassen, wonach der Erwerber eines Unternehmens gegenüber Arbeitnehmern, die im Zeitpunkt des Übergangs bei dem Unternehmen nicht angestellt waren, in die Pflichten zur Urlaubsabgeltung und zur Erfüllung von Erstattungsansprüchen eintritt.