EuGH — 35/83
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden : 1)Die Artikel 3 und 4 der Entscheidung 82/897 der Kommission vom 16. Dezember 1982 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (IV/C-30.128 Toltecs-Dorcet) werden aufgehoben.2)Im übrigen wird die Klage abgewiesen.3)Jeder der Beteiligten trägt seine eigenen Kosten.