EuGH, Vierte Kammer — 118/83
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Der Antrag der Klägerinnen nach Artikel 91 der Verfahrensordnung auf Vorlage bestimmter Unterlagen durch die Kommission wird zurückgewiesen.2)Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie auf die Artikel 173 und 175 EWG-Vertrag gestützt ist.3)Die Klage wird als unbegründet abgewiesen, soweit sie auf die Artikel 178 und 215 Absatz 2 EWG-Vertrag gestützt ist.4)Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.