EuGH — 240/83
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF auf die ihm vom Tribunal de grande instance Créteil mit Urteil vom 23. März 1983 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: 1)Die Prüfung der Artikel 5, 6, 13 und 14 der Richtlinie 75/439 des Rates vom 16. Juni 1975 hat nichts ergeben, was die Gültigkeit dieser Richtlinie in Frage stellen könnte.2)Es ist mit der Richtlinie 75/439 vereinbar, das Verbrennen von Altölen dann zu verbieten, wenn bestimmte Voraussetzungen hierfür, die in einer Regelung wie der französischen aufgestellt sind, nicht erfüllt sind.