EuGH, Vierte Kammer — 253/83
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) auf die ihm vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz durch Beschluß vom 6. Oktober 1983 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Die Artikel 95 und 37 EWG-Vertrag sowie Artikel 21 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Portugal und Artikel 3 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Spanien sind dahin auszulegen, daß sie der während eines bestimmten Zeitraums vorgenommenen Senkung des Verkaufspreises für den von der Monopolverwaltung abgegebenen Branntwein nicht entgegenstehen, wenn auf eingeführte Erzeugnisse während dieses Zeitraums tatsächlich kein höherer Steuersatz angewendet wurde als auf entsprechende inländische Erzeugnisse.