EuGH, Zweite Kammer — 268/83
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) auf die ihm vom Hoge Raad der Nederlanden mit Urteil vom 30. November 1983 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Der Erwerb eines Anspruchs auf Übertragung eines Teilerbbaurechts an einem noch zu errichtenden Gebäude in der Absicht, den erworbenen Gegenstand zu gegebener Zeit zu vermieten, ist als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie anzusehen; der Abgabenverwaltung steht es jedoch frei, objektive Belege für die erklärte Nutzungsabsicht, z. B. den Nachweis der besonderen Eignung der zu errichtenden Räumlichkeiten für eine gewerbliche Nutzung, zu verlangen.