EuGH — 275/83
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden : 1)Das Königreich Belgien hat gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen, indem es von den gesetzlichen Altersrenten, Altersruhegeldern, Ruhegehältern und Hinterbliebenenrenten von Gemeinschaftsangehörigen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Beiträge einbehalten hat.2)Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.