EuGH — 288/83
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1)Irland hat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 30 EWG-Vertrag verstoßen, indem es für die Einfuhr von in einem anderen Mitgliedstaat im freien Verkehr befindlichen Kartoffeln mit Ursprung in Drittländern Lizenzen vorgeschrieben und die Einfuhr von derartigen Kartoffeln ohne eine solche Lizenz verboten hat.2)Irland trägt die Kosten des Verfahrens.