EuGH, Vierte Kammer — 183/83
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) beschlossen: Der Antrag wird zurückgewiesen.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) beschlossen: Der Antrag wird zurückgewiesen.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.