EuGH — 4/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) auf die ihm vom Hessischen Finanzgericht mit Beschluß vom 21. Dezember 1983 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Die Entscheidung 82/83 der Kommission vom 23. Dezember 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät „Quanta Ray Nd: YAG laboratory laser system, model DCR-lA“ nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann, ist ungültig.