EuGH — 20/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF auf die ihm vom Hoge Raad der Nederlanden mit Urteil vom 13. Dezember 1984 vorgelegte Frage für Recht erkannt: 1)Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung Nr. 232/75 der Kommission vom 30. Januar 1975 ist dahin auszulegen, daß die Verarbeitungskautionen, die ein Zuschlagsempfänger für ihm im Rahmen des durch diese Verordnung eingeführten Systems des Verkaufs von Butter zu herabgesetzten Preisen zugeteilte Buttermengen gestellt hat, nicht freigegeben werden, wenn die Kontrollexemplare zum Nachweis der Verarbeitung dieser Mengen deshalb nicht vorgelegt werden können, weil ein späterer Käufer diese Mengen zu anderen Zwecken als der vorgeschriebenen Verarbeitung verwendet hat;2)Das gleiche gilt, wenn der Zuschlagsempfänger sich bei der Abgabe dieser Mengen an einen Käufer, der sich verpflichtet hat, die Verarbeitungsbedingungen zu erfüllen, darauf verlassen hat, daß die Kontrollexemplare für früher an diesen Käufer gelieferte Mengen von den für die Kontrolle der Verarbeitung zuständigen Behörden rechtzeitig ausgestellt worden waren, diese Dokumente sich jedoch später als inhaltlich falsch erwiesen.