EuGH, Erste Kammer — 38/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage ist zulässig.2)Das Verfahren wird zur Entscheidung über die Begründetheit der Klage fortgesetzt.3)Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.