EuGH, Zweite Kammer — 64/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden : 1)Die Klage wird abgewiesen.2)Die Klägerin hat die Kosten zu tragen.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden : 1)Die Klage wird abgewiesen.2)Die Klägerin hat die Kosten zu tragen.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.