EuGH, Vierte Kammer — 71/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage wird abgewiesen.2)Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage wird abgewiesen.2)Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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