EuGH, Erste Kammer — 108/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden : 1)Die Entscheidung vom 17. August 1983, mit der der Prüfungsausschuß für das Auswahlverfahren CC/A/5/83 es abgelehnt hat, den Kläger zu den Prüfungen dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, wird aufgehoben.2)Im übrigen wird die Klage abgewiesen.3)Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.