EuGH, Erste Kammer — 109/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) auf die ihm vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluß vom 16. März 1984 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Unter die Begriffe „Milch und Milcherzeugnisse“ in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1078/77 fallen auch Schafmilch und Schafmilcherzeugnisse.