EuGH, Zweite Kammer — 122/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) auf die ihm vom Tribunal du travail Nivelles mit Urteil vom 20. April 1984 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: Eine soziale Leistung, durch die allgemein der notwendige Lebensunterhalt sichergestellt werden soll, ist eine soziale Vergünstigung im Sinne der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968.