EuGH, Zweite Kammer — 124/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) auf die ihm vom Hessischen Finanzgericht mit Beschluß vom 25. April 1984 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Die Prüfung der Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung Nr. 932/77 der Kommission vom 29. April 1977 zur Festsetzung der Beträge zur Senkung der Einfuhrabgaben bei Rindfleisch aus den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean beeinträchtigen könnte.