EuGH, Erste Kammer — 150/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage wird abgewiesen.2)Das Europäische Parlament trägt außer seinen eigenen Kosten die Hälfte der Kosten des Klägers.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage wird abgewiesen.2)Das Europäische Parlament trägt außer seinen eigenen Kosten die Hälfte der Kosten des Klägers.
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