EuGH — 169/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF durch Zwischenurteil für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage ist zulässig.2)Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF durch Zwischenurteil für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage ist zulässig.2)Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.