EuGH — 175/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage wird für zulässig erklärt.2)Das Verfahren wird zur Prüfung und Entscheidung der Sachfragen fortgesetzt.3)Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage wird für zulässig erklärt.2)Das Verfahren wird zur Prüfung und Entscheidung der Sachfragen fortgesetzt.3)Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.