EuGH, Fünfte Kammer — 197/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer) auf die ihm vom Tribunal administratif Pau durch Beschluß vom 20. Juli 1984 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Es verstößt gegen Artikel 52 EWG-Vertrag, wenn die Zulassung von Bewerbungen in den Angebotsunterlagen für die Ausschreibung von Räumlichkeiten, die zum öffentlichen Eigentum einer Gemeinde gehören, von der Staatsangehörigkeit abhängig gemacht wird.