EuGH, Zweite Kammer — 208/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) auf die ihm vom College van Beroep voor het Bedrijfsleven mit Urteil vom 14. August 1984 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Die Prüfung der Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 3281/83 der Kommission vom 18. November 1983 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1245/83 hinsichtlich der Währungsausgleichsbeträge für Rinden oder Abfälle von Käse und der Verordnung (EWG) Nr. 270/84 der Kommission vom 1. Februar 1984 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1245/83 hinsichtlich einiger Währungsausgleichsbeträge für Getreide, Milch und Milcherzeugnisse in Frage stellen könnte.