EuGH — 209/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF auf die ihm vom Tribunal de police Paris mit Urteilen vom 2. März 1984 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Es widerspricht den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Artikel 5 in Verbindung mit den Artikeln 3 Buchstabe f und 85, insbesondere Absatz 1, EWG-Vertrag, Flugtarife zu genehmigen und damit ihre Wirkungen zu verstärken, wenn in Ermangelung einer vom Rat nach Artikel 87 erlassenen Regelung in den Formen und Verfahren der Artikel 88 oder 89 Absatz 2 festgestellt wurde, daß diese Tarife das Ergebnis von Vereinbarungen, Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen oder abgestimmten Verhaltensweisen sind, die Artikel 85 zuwiderlaufen.