EuGH, Erste Kammer — 219/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden : 1)Die Klage ist zulässig.2)Das Verfahren wird fortgesetzt.3)Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden : 1)Die Klage ist zulässig.2)Das Verfahren wird fortgesetzt.3)Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.