EuGH, Vierte Kammer — 295/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) auf die ihm von der Cour d'appel Douai durch Urteil vom 29. November 1984 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Unter den in Artikel 33 der Sechsten Richtlinie verwendeten Begriff „Abgaben..., die nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben,“ fällt auch eine von den Gesellschaften oder bestimmten Gruppen von Gesellschaften zugunsten von Einrichtungen der sozialen Sicherheit erhobene Abgabe nichtsteuerlicher Art, deren Höhe sich nach dem Gesamtjahresumsatz der abgabepflichtigen Gesellschaften bestimmt.