EuGH — 307/84
Aus diesen Gründenm hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Französische Republik hat durch den Erlaß der Bestimmung, daß nur französische Staatsangehörige in Dauerplanstellen für Krankenpfleger und Krankenschwestern an öffentlichen Krankenhäusern eingewiesen und als Inhaber solcher Stellen zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden können, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 48 EWG-Vertrag verstoßen.2)Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.