EuGH — 14/84 REV.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer) nach Anhörung des Generalanwalts beschlossen: 1)Der Antrag wird zurückgewiesen.2)Der Wirtschafts- und Sozialausschuß trägt die Kosten des Verfahrens.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer) nach Anhörung des Generalanwalts beschlossen: 1)Der Antrag wird zurückgewiesen.2)Der Wirtschafts- und Sozialausschuß trägt die Kosten des Verfahrens.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.