EuGH — 259/84
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) nach Anhörung des Generalanwalts beschlossen: 1)Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.2)Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) nach Anhörung des Generalanwalts beschlossen: 1)Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.2)Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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