EuGH, Dritte Kammer — 321/85
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Entscheidungen des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren CC/A/8/85 vom 2. August und 28. Oktober 1985, durch die die Zulassung des Klägers zu dem Auswahlverfahren abgelehnt worden ist, werden aufgehoben.2)Der Rechnungshof trägt sämtliche Kosten des Verfahrens.