EuGH — 67/85 R
Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT im Verfahren der einstweiligen Anordnung beschlossen: 1)Die Rechtssachen 67/85 R, 68/85 R und 70/85 R werden für die Zwecke eines gemeinsamen Beschlusses verbunden.2)Die Anträge werden zurückgewiesen.3)Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.