EuGH — 146/85 R
Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT DER DRITTEN KAMMER im Verfahren der einstweiligen Anordnung beschlossen: 1)Die auf den 14. Juni 1985 angesetzte Wahl zur Personalvertretung des Wirtschafts- und Sozialausschusses wird bis zum Erlaß des Urteils in der Hauptsache ausgesetzt.2)Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.