EuGH — 360/85 R
Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT im Verfahren der einstweiligen Anordnung beschlossen: 1)Der Antrag wird zurückgewiesen.2)Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT im Verfahren der einstweiligen Anordnung beschlossen: 1)Der Antrag wird zurückgewiesen.2)Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.