EuGH, Erste Kammer — 178/86
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Beurteilung der Klägerin für den Zeitraum 1981—1983 wird aufgehoben.2)Im übrigen wird die Klage abgewiesen.3)Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und ein Viertel der Kosten der Klägerin.