EuGH — 295/86
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF nach Anhörung des Generalanwalts beschlossen: 1)Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.2)Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF nach Anhörung des Generalanwalts beschlossen: 1)Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.2)Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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