EuGH — 97/87
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klagen werden abgewiesen.2)Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klagen werden abgewiesen.2)Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.