EuGH, Erste Kammer — 201/87
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) auf die ihm vom College van Beroep voor het Bedrijfsleven mit Urteil vom 10. Juni 1987 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: 1)Die Verordnung Nr. 756/85 der Kommission ist im Hinblick auf Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1594/83 des Rates ungültig.2)Solange nicht die Ungültigkeit der Verordnung Nr. 735/85 der Kommission festgestellt worden ist, führt die Ungültigkeit der Verordnung Nr. 756/85 der Kommission dazu, daß die Produktschap verpflichtet ist, der Cargill BV rückwirkend die am 22. März 1985 beantragten Vorausfestsetzungsbescheinigungen auszustellen und ihr die Beihilfe in Höhe des in der Verordnung Nr. 735/85 der Kommission festgesetzten Betrags zu zahlen.