EuGH, Erste Kammer — 204/87
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) auf die ihm von der Cour d'appel Rennes mit Urteil vom 22. Juni 1987 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Weder Artikel 52 EWG-Vertrag noch die zu seiner Durchführung auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Einzelhandels erlassenen Richtlinien 68/363/EWG und 68/364/EWG des Rates gelten für Sachverhalte, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen, wie etwa den Fall eines Angehörigen eines Mitgliedstaats, der niemals in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt oder gearbeitet hat.