EuGH, Vierte Kammer — 280/87
Aus diesen Günden hat DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage wird abgewiesen.2)Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Aus diesen Günden hat DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klage wird abgewiesen.2)Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.